Rechtsprechungsänderung bezüglich Zuwendungen der Schwiegereltern als Schenkung

5. Februar 2010

Während bisher ehebezogene Zuwendungen als eigener Art eingestuft wurden und nicht zurückgefordert werden konnten, wenn de Ehe scheiterte, sind diese seit dem 4.2.2010 als Schenkungen anzusehen, deren Geschäftsgrundlage entfällt, wenn die Ehe scheitert – und zwar auch dann, wenn die Ehegatten in gesetzlicher Zugewinngemeinschaft lebten. Somit wird die Rückabwicklung der Schenkung vom güterrechtlichen Status der Ehe abgekoppelt. Allerdings ist keine vollständige Rückforderung möglich, wenn das eigene Kind über einen längeren Zeitraum in den Genuss der Schenkung gekommen ist, z.B., wenn es länger in der durch die Eltern mitfanzierten Wohnung gewohnt hat.

Urteil vom 3. Februar 2010 – XII ZR 189/06

Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor.


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