Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

8. Juni 2009

 Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter Übernahme durch den Käufer beruht, so geht das zu Lasten des Käufers.

BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 – VIII ZR 274/07


Gebrauchtfahrzeug ohne Originallackierung

21. Mai 2009

BGH v. 20.5.2009 – VIII ZR 191/07: Ein 4 Jahre altes Kfz wurde verkauft. Zwischen Verkauf und Lieferung entstanden Lackschäden. Der Verkäufer lackierte das Kfz neu und lieferte es. Der Käufer meinte, das neu lackierte Kfz sei mangelhaft, weil es nicht mehr die Originallackierung vorweist und wollte ohne Fristsetzung vom Vertra zurücktreten, weil eine Nacherfüllung unmöglich geworden sei. Dem hat der BGH nicht zugestimmt: Unter der Voraussetzung einer Lackierung lege artis ist das gelieferte neu Kfz-Fahrzeug nicht mangelhaft. Es weise eine für Kfz übliche Beschaffenheit vor und allein aus der Tatsache, dass das Fahrzeug bei Vertragsschluss unbeschädigt war, was beiden Parteien bekannt war, führe nicht zu einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung.


Nacherfüllungskosten

22. Januar 2009

Vorlage (BGH VIII ZR 70/08, 14.1.09) an den EuGH zur Nacherfüllung: absolute Unverhältnismäßigkeit / Ausbaukosten


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