Eurobike: Beratungsleistungen an eine AG sind keine verdeckte Sacheinlage

5. Februar 2010

Dienstleistungen, z.B. Unternehmens- und Sanierungsberatung, stellen  auch bei der Aktiengesellschaft keine verdeckte Sacheinlage dar, weil Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht sacheinlagefähig sind und die Vorschriften über die Sacheinlage mit ihnen nicht umgangen werden. Für die Frage, ob die Zahlung des Beratungshonorars und eine nachfolgende Einlagezahlung eine verbotene Finanzierung der Einlage durch die Aktiengesellschaft in der Form des Her- und Hinzahlens ist kommt es darauf an, ob die Gesellschaft für ihre Zahlung an den Einlageschuldner oder ein von ihm abhängiges Unternehmen eine entsprechend werthaltige Beratungsleistung erhält – dann finanziert die Gesellschaft nicht die Einlage.

Urteil vom 1. Februar 2010 – II ZR 173/08, “Eurobike”

Pressemitteilung


Eigenkapitalersatz

6. Februar 2009

Das alte Eigenkapitalersatzrecht ist in “Altfällen” auch nach Inkrafttreten des MoMiG weiterhin anwendbar.

BGH, Urteil vom 26. Januar 2009 – II ZR 260/07

Zur Pressemitteilung


Internationales Gesellschaftsrecht: Wegzug

22. Januar 2009

Niederlassungsfreiheit: Gesellschaften dürfen bei Wegzug gelöscht werden, außer sie wandeln sich um in eine Gesellschaft DES AUFNAHMESTAATES, EuGH 16.12.08 C-210/06


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