Neuer deutsch-französischer Wahlgüterstand

8. Februar 2010

Durch ein deutsch-französisches Abkommen, das noch ratifiziert werden muss, wurde ein neuer Wahlgüterstand eingeführt, der sich an der Zugewinngemeinschaft orientiert und gewählt werden kann, wenn

  • deutsche Ehegatten in Frankreich oder französische Ehegatten in Deutschland leben,
  • deutsch-französische Ehegatten in Frankreich oder in Deutschland leben oder
  • ausländische Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt entweder in Deutschland oder in Frankreich haben.

Er steht aber auch deutschen Ehepaaren, die in Deutschland leben, zur Verfügung.

Zur Pressemitteilung des BMJ

Zum Abkommen.


Rechtsprechungsänderung bezüglich Zuwendungen der Schwiegereltern als Schenkung

5. Februar 2010

Während bisher ehebezogene Zuwendungen als eigener Art eingestuft wurden und nicht zurückgefordert werden konnten, wenn de Ehe scheiterte, sind diese seit dem 4.2.2010 als Schenkungen anzusehen, deren Geschäftsgrundlage entfällt, wenn die Ehe scheitert – und zwar auch dann, wenn die Ehegatten in gesetzlicher Zugewinngemeinschaft lebten. Somit wird die Rückabwicklung der Schenkung vom güterrechtlichen Status der Ehe abgekoppelt. Allerdings ist keine vollständige Rückforderung möglich, wenn das eigene Kind über einen längeren Zeitraum in den Genuss der Schenkung gekommen ist, z.B., wenn es länger in der durch die Eltern mitfanzierten Wohnung gewohnt hat.

Urteil vom 3. Februar 2010 – XII ZR 189/06

Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor.


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