Täuschungsanfechtung & vollzogener Mietvertrag

18. Januar 2009

Höchstrichterlich geklärt: Die Anfechtung nach § 123 BGB wird nach Überlassung der Mietsache NICHT durch das Kündigungsrecht verdrängt, BGH 6.8.08 – XII ZR 67/06 (anders der Rücktritt!)


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