Falsche Farbe des bestellten Pkw als Sachmangel

Die Lieferung eines Pkw in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und damit auch eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar, so dass der Käufer ein Zurückweisungsrecht. Das gilt selbst dann, wenn der Käufer zuvor Interesse auch an anderen Farben – darunter die gelieferte – geäußert und auch auf die Ankündigung der Lieferung des andersfarbigen Fahrzeugs nicht reagiert hat.

BGH v. 17.2.2010 – VIII ZR 70/07

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