23. November 2009
Für das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 BGB ist nicht zwingend zwischen dem ruhenden und dem fließenden Straßenverahr zu unterscheiden, auch wenn es öfter im fließenden als im ruhenden Straßenverkehr eingreift. Die spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs kann sich auch im ruhenden Verkehr verwirklichen, z.B., wenn ein Kind mit seinem Fahrrad ein ordnungsgemäß parkendes Fahrzeug beschädigt. Es ist Sache des Geschädigten, zu beweisen, dass nach den Umständen des Falles keine für den Straßenverkehr typische Überforderungssituation vorlag, was in diesem Falle nicht gelang. Diese Beweislastverteilung gilt auch für das Mitverschulden nach § 254 BGB.
BGH v. 30.6.2009 – VI ZR 310/08.
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Deliktsrecht, Schuldrecht, Zivilrecht | Mit Tag(s) versehen: Autounfall, Überforderungssituation, § 828 BGB, Beweislast, fließender Straßenverkehr, Kinder, ruhender Straßenverkehr |
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23. November 2009
Wenn ein Patient eine empfohlene Behandlung ablehnt und nachfolgend einen Gesundheitsschaden erleidet, liegt ein grober Behandlungsfehler mit der Folge der Beweislastumkehr vor, wenn der Patient nicht ausreichend über das Risiko der Nichtbehandlung aufgeklärt wurde.
BGH v. 16.6.2009 – VI ZR 157/08.
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Deliktsrecht, Zivilrecht | Mit Tag(s) versehen: Arzthaftung, Behandlungsfehler, Beweislast, Beweislastumkehr, Deliktsrecht |
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23. November 2009
Für die Einordnung als Kauf- oder Werkvertrag kommt es nicht darauf an, ob der Warenumsatz im Vordergrund steht. Die Anwendbarkeit des § 651 BGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Silonlage geliefert wird, die später fest mit dem Grundstück verbunden wird – es kommt nur auf die Beweglichkeit zum Zeitpunkt der Lieferung an. Die frühere Rechtsprechung, nach der unvertretbare Sachen, die erkennbar für ein Bauwerk bestimmt waren, nach Werkvertragsrecht beurteilt wird, gilt unter § 651 BGB n.F. nicht mehr.
§ 651 BGB gilt auch für Verträge zwischen Unternehmern.
BGH v. 23.7.2009 – VII ZR 151/08.
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Kaufrecht, Werkvertrag, Zivilrecht | Mit Tag(s) versehen: § 651 BGB, Kaufvertrag, Werklieferungsvertrag, Werkvertrag |
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8. Juni 2009
Hatte der Geschädigte bereits vor dem Unfall ein neues Kfz gekauft, das erst nach dem vom Sachverständigen veranlassten Zeitraum für die Ersatzbeschaffung geliefert wurde, so steht ihm kein Anspruch auf Nutzungsersatz zu.
BGH v. 10.3.2009 – VI ZR 211/08
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Deliktsrecht, Zivilrecht | Mit Tag(s) versehen: Kfz-Unfall, Nutzungsausfallentschädigung, Nutzungsersatz |
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8. Juni 2009
Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter Übernahme durch den Käufer beruht, so geht das zu Lasten des Käufers.
BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 – VIII ZR 274/07
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Kaufrecht, Nacherfüllung, Schuldrecht, Zivilrecht | Mit Tag(s) versehen: Beweislast, fehlgeschlagene Nachbesserung, Kaufrecht, Nachbesserung, Nacherfüllung, Sachmangel |
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8. Juni 2009
Ist ein gebrauchtes Kfz so lange stillgelegt worden, dass für die Wiederzulassung ein Gutachten erforderlich ist (hier 19 Monate), liegt nicht schon deswegen ein Sachmangel vor, sondern es kommt lediglich darauf an, ob das Kfz standzeitbedingte Defekte aufweist. Es lässt sich keine Aussage darüber treffen, welche Standzeiten für Gebrauchtwagen üblich ist.
BGH v. 10.3.2009 – VIII ZR 34/08
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Kaufrecht, Schuldrecht, Zivilrecht | Mit Tag(s) versehen: Gebrauchtwagen, Kfz, Sachmangel, Stilllegung, Wiederzulassung |
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8. Juni 2009
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ist auch hinsichtlich der Identität des zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 271 StGB. Werden also im Zuge einer Fahrschieberei Fahrzeuge mit einer neuen Fahrzeug-Identnummer versehen, um mit dessen Papieren im Straßenverkehr zugelassen zu werden, ist dies eine Urkundenfälschung.
BGH v. 30.10.2008 – 3 StR 156/08
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Strafrecht | Mit Tag(s) versehen: § 271 StGB, öffentliche Urkunde, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Fahrzeugschein, Fahrzeugschieberei, Urkundenfälschung, Zulassungsbestätigung Teil I |
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8. Juni 2009
Ein als besondere Ausgestaltung des gerichtlichen Güteverfahrens durchgeführtes Mediationsverfahren hemmt nicht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist. Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch den Mediationsrichter ist unwirksam, wenn sie nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist erfolgt ist und bis dahin kein Verlängerungsantrag gestellt worden war.
Der in einem gerichtlichen Informationsblatt zur Mediation erteilte Hinweis: “Während des Mediationsverfahrens soll die Berufung nicht begründet werden. Die Frist zur Begründung der Berufung wird auf Antrag entsprechend verlängert“ erzeugt kein Vertrauen darauf, dass die Berufungsbegründungsfrist während des Mediationsverfahrens nicht läuft.
BGH v. 12.2.2008 – VII ZB 76/07.
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Verfahrensrecht | Mit Tag(s) versehen: Berufung, Berufungsbegründungsfrist, Mediation |
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4. Juni 2009
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht eines verurteilten Täters tritt hinter die Kunst- und Filmfreiheit sowie das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurück, sofern im gedrehten Film keine Verfremdungen oder Entstellungen stattfinden und der Achtungsanspruch des Täters nicht in Frage gestellt wird. Selbst die Berührung des besonders schutzwürdigen Kerns der Privatsphäre ist hinzunehmen, sofern sich die Informationen unmittelbar auf die Tat und die Person des Täters beziehen, insbesondere, wenn sie bereits durch Mitwirkung des Klägers bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.
BGH v. 26.5.2009 – VI ZR 191/08
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Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Zivilrecht | Mit Tag(s) versehen: Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Kannibale von Rotenburg, Privatsphäre |
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4. Juni 2009
Wird einem Trainer mündlich eine Geldprämie für den Fall versprochen, dass seine Mannschaft die Deutsche Meisterschaft gewinnt, ist dies keine formnichtige Schenkung, da keine Unentgeltlichkeit vorliegt. Vielmehr liegt ein Leistungsanreiz vor, dessen Vereinbarug formlos möglich ist.
BGH v. 28.5.2009 – Xa ZR 9/08
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Zivilrecht | Mit Tag(s) versehen: Formnichtigkeit, Prämie, Schenkung |
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